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Die Facebook-Mutter Meta muss sich in der EU erneut beim Umgang mit personlichen Daten einschranken. Das entschied der Europaische Gerichtshof (EuGH) am Freitag. Soziale Netzwerke durfen Daten, die sie zur zielgerichteten Werbung erhalten haben, nicht zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung verwenden, so das Urteil. Hintergrund ist eine Klage des Datenschutzaktivisten Max Schrems.