Die Bundesdatenschutzbeauftragte wehrt sich offentlich gegen Plane, ihr die Aufsicht uber BND, Verfassungsschutz und Militarischen Abschirmdienst zu entziehen.
Die BND-Befugnis zur internationalen Massenuberwachung ist bei Cybergefahren nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.