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ORF als „öffentliches Gut“
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat den ORF-Beitrag als verfassungskonform eingestuft. Fur Medienfachleute bringt der Entscheid zum Ausdruck, dass der ORF ein offentliches Gut ist, der auch Aufgaben ubernimmt, die fur private Medien nicht finanzierbar seien. ORF-Stiftungsratsvorsitzender Heinz Lederer bezeichnete das Erkenntnis am Mittwoch als richtungsweisend, Kritik kam von der FPO.
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