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Grünes Licht für Anklage gegen Benko
Die erste Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen Signa-Grunder Rene Benko ist rechtskraftig. Das gab das Landesgericht Innsbruck am Freitag bekannt. Benkos Verteidiger hatten auf Einspruche verzichtet. Bei dieser ersten Anklage geht es um den Vorwurf der betrugerischen Krida: Benko soll Vermogenswerte verschwiegen und damit die Erfullung von Glaubigeranspruchen im Zuge der Insolvenz geschmalert haben. Benko will indes, dass der Prozess nach Wien verlegt wird.
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