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Der Europaische Gerichtshof fur Menschenrechte (EGMR) hat in einem weiteren Fall eine geplante Abschiebung nach Syrien vorubergehend gestoppt. Das bestatigte das Innenministerium auf Anfrage. Die befristete Manahme sei keine Uberraschung, so das Ministerium. Der EGMR verlangt unterdessen Antworten auf eine Reihe von Fragen.