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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Dienstag einen im Marz gefallten Freispruch fur den ehemaligen Mitarbeiter des aufgelosten Bundesamts fur Verfassungsschutz und Terrorismusbekampfung (BVT), Egisto Ott, teilweise aufgehoben. In einem Punkt hielt die Entscheidung des Wiener Landesgerichts fur Strafsachen der hochstgerichtlichen Uberprufung nicht stand.