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Der Europaische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag Polen wegen Verstoen gegen wesentliche Prinzipien des EU-Rechts verurteilt. Durch die Missachtung der EuGH-Rechtsprechung habe der polnische Verfassungsgerichtshof gegen tragende Grundsatze wie den Vorrang, die Autonomie und einheitliche Anwendung des EU-Rechts verstoen, entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Die EU-Kommission hatte Polen geklagt. Zwei Frontex-Falle verwies der EuGH an eine untere Instanz zuruck.