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Nach dem Erfrieren seiner 33-jahrigen Freundin auf dem Groglockner im Janner 2025 hat sich ein 37-jahriger Salzburger am Donnerstag vor dem Innsbrucker Landesgericht wegen grob fahrlassiger Totung verantworten mussen. Er wurde zu funf Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe in Hohe von 9.400 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskraftig.