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Der Entzug der Sendelizenz von Klubradio, einem der letzten unabhangigen Radiosender Ungarns, verstot gegen EU-Recht. Ungarn habe dadurch die Informations- und Meinungsfreiheit verletzt. So lautete das am Donnerstag verkundete Urteil des Europaischen Gerichtshofs (EuGH). Das Gericht nimmt dabei auch das ungarische Mediengesetz per se ins Visier. Dieses widerspreche dem EU-Recht.