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Das fur Manner beim Bundesheer geltende Zopfverbot ist Geschichte. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Donnerstag angeordnet, die entsprechende Verordnung unverzuglich aufzuheben. Da es Soldatinnen erlaubt ist, einen Pferdeschwanz zu tragen, sahen die Hochstrichter eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts. Kunftig durfen also auch Soldaten lange Haare haben.