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Nach dem Rucktritt von Roland Weimann als ORF-Generaldirektor liegt der von seiner interimistischen Nachfolgerin Ingrid Thurnher beauftragte Untersuchungsbericht zu den Vorwurfen vor. Die Expertinnen und Experten kommen darin zum Schluss, dass eine sexuelle Belastigung im rechtlichen Sinn nicht vorliegt, allerdings Compliance- und ethische Standards verletzt wurden.