Das Landgericht Berlin sieht in KI-generierten Ubersichten keine Markenverletzung durch Google. Doch IT-Juristen kritisieren das zugrunde gelegte Nutzerbild.
Die Medienanstalten stufen KI-generierte Antworten als eigene Inhalte ein und fordern Transparenz. Das DSA-Haftungsprivileg greift hier laut Gutachtern nicht.