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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine ganze Reihe von Gebuhren, die der Billigflieger Ryanair von seinen Passagieren einhebt, fur unzulassig erklart. Der Verein fur Konsumenteninformation (VKI) hatte geklagt. Laut dem am Montag veroffentlichten Urteil des OGH und dem VKI sind die betreffenden Gebuhrenklauseln vor allem eines: unverstandlich bzw. eine Denksportaufgabe.