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Nachdem bekanntgeworden ist, dass mit mutmalich gefalschten Unterlagen eine mogliche Befangenheit und Bestechlichkeit der BUWOG-Richterin Marion Hohenecker behauptet wurde, haben nun die Anwalte von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser auf die Anschuldigungen reagiert. Manfred Ainedter, Norbert Wess und Dieter Bohmdorfer erklarten, der mutmaliche Beweismittelfalscher sei glaubwurdig gewesen. Sie sprechen von einer beruflichen Pflicht, die Strafverfolgungsbehorden mit diesem Sachverhalt zu befassen. Unter Druck wollen sie den Mann nicht gesetzt haben.