IP-Protokollierung genügt nicht: Gericht fordert E-Mail-Nachweis bei Werbemails from heise online News on 2026-08-24 09:59 (#77WZH) Das Verwaltungsgericht Dusseldorf hat entschieden: Reine IP-Adressen und Zeitstempel reichen nicht aus, um ein gultiges Double-Opt-In-Verfahren nachzuweisen.