Seit fast einem Vierteljahrhundert beschaftigt der Rechtsstreit um eine zwei Sekunden lange Tonfolge Gerichte. Erneut hat der BGH eine Entscheidung getroffen.
Verbraucher konnen laut dem BGH unerlaubte Datenubermittlungen uber deutsches Recht stoppen, selbst wenn die DSGVO keinen reinen Unterlassungsanspruch bietet.