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Deutscher „Soli“ ist verfassungsgemäß
Der deutsche Solidaritatszuschlag (SolZ) - auch Soli genannt - ist verfassungsgema. Dieses Urteil verkundete am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Damit wies der Zweite Senat die Verfassungsbeschwerden von ehemaligen FDP-Bundestagsabgeordneten zuruck. Der Soli war fur Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ursprunglich eingefuhrt worden, um die Kosten der Wiedervereinigung zu finanzieren.
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