Urteil: Behörden dürfen beschlagnahmte Kryptowerte notfalls verkaufen from heise online News on 2025-07-04 16:26 (#6YE51) Bei einem Ermittlungsverfahren beschlagnahmte Kryptowahrungstoken konnen zum Werterhalt verauert werden - auch gegen den Willen des mutmalichen Eigentumers.