Thumbnail 1760778
thumbnail
Large (256x256)

Articles

„Like“ gilt nicht immer als volle Zustimmung
In Zeiten, wo soziale Netzwerke nicht nur zum privaten Austausch, sondern auch zur Meinungsbildung genutzt werden, stellt sich zunehmend die Frage, ob Userinnen und User wegen eines Likes belangt werden konnnen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das - zumindest aus zivilrechtlicher Sicht - in einer aktuellen Entscheidung verneint: Liken bedeutet nicht automatisch eine Zustimmung zu allen Aspekten der Auerung eines Dritten, hie es in einer Aussendung.
1